Communiqué zu den Vorfällen vom 2.10. in Winterthur
WinterthurerInnen, 06.10.2004
Am Samstag, dem 2. Oktober 2004, war um 13.30 Uhr eine Besetzung eines zentralen Platzes in der Winterthurer Innenstadt vorgesehen. Geplant war mit Flugblättern, Transparenten und Musik gegen die seit Anfang September in Kraft getretene neue Allgemeine Polizeiverordnung, insbesondere den darin enthaltenen Wegweisungsartikel (Art. 16/APV) ein Zeichen zu setzen. Ebenso wollte man gegen die sich stetig steigernde Repression, sei es gegen MigrantInnen, gegen sogenannte Randständige (Alkohol- und Drogenabhängige) oder politische AktivistInnen, protestieren. Die geplante Aktion am Nachmittag konnte jedoch nicht stattfinden. Die Stadtpolizei Winterthur, unterstützt durch die Kantonspolizei Zürich, kontrollierte am Bahnhof und in den Parks rund um die Altstadt "auffällige" Personen mit einem grossen (und teuren) Aufgebot und nahm einige präventiv in Haft. Die Bilanz dieser absolut fragwürdigen und unverhältnismässigen Aktion waren über 50 kontrollierte Personen, willkürlich nach alternativem Aussehen ausgewählt. (Geradezu lächerlich ist beispielsweise die Personenkontrolle von zwei etwa 14 jährigen barfüssigen Mädchen.) Die Festgenommenen (mind. 21 Personen) wurden von den Ordnungshütern grob behandelt und z.T. beim Stapo-Posten Obertor 17 wegen Platzmangel in Hundekäfige gesperrt! Die Verhafteten wurden drei bis vier Stunden festgehalten, wobei sie fotografiert wurden (Erkennungsdienstliche Massnahmen EDM), es fanden jedoch kaum Verhöre statt. Dennoch wurden Verzeigungen wegen Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration angedroht (!?). Geprüft werden momentan Gegenanzeigen wegen Freiheitsberaubung. Als direkte Antwort auf den nachmittäglichen Polizeieinsatz, formierte sich nach 23 Uhr ein lautstarker Demonstrationszug der sich entlang der Altstadt in Richtung Bahnhof bewegte. Dabei wurde der physikalische und optische Zustand der Verglasung einer Tankstelle des Erdölmultis ESSO und einer Filiale des Versicherungskonzerns Helsana durch gezielte Eingriffe verändert und diese somit für ihre ausbeuterische Tätigkeit gebrandmarkt. Offenbar rechnete die Polizei nicht mit einer derartigen Aktion, da sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zugegen war. Es ist zu vermuten, dass sie sich auf den Lorbeeren des vorangegangenen Einsatzes ausruhten. WIR LASSEN UNS NICHT (DEN) WEG WEISEN! Flugblatt zum Samstag (nur Text) Gegen Wegweisungsartikel und Repression nehmen wir uns Raum..Am 1. September 2004 ist die am 26. April vom Winterthurer Gemeinderat abgesegnete neue Allgemeine Polizeiverordnung (APV), welche "Regelungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und zum Schutz öffentlicher Sachen und privaten Eigentums" beinhaltet, in Kraft getreten. Wesentlich neu darin ist ein Artikel zum Schutz vor häuslicher Gewalt und ein sogenannter Wegweisungsartikel (Art. 16/APV). Laut der APV wird dem Polizeikommando durch diesen Artikel "die Möglichkeit eingeräumt, unter bestimmten Voraussetzungen diejenigen Personen vorübergehend von einem Ort wegzuweisen oder fernzuhalten, die durch ihre Anwesenheit sich, andere Personen oder die öffentliche Sicherheit gefährden".Schon im Kommentar zu diesem Artikel im Antrag zur APV werden als Beispiele der Wegzuweisenden "Personen aus der Alkohol-, Drogen- oder Hooliganszene" genannt, die Bestimmung soll aber "verhältnismässig" angewendet werden. Die Stadtpolizei wird also zukünftig entscheiden können, welche Personen gefährlich oder ungefährlich sind, welche gut und welche böse, welche sich also an gewissen Orten in der Stadt aufhalten können und welche nicht. So liegt es an den jeweiligen Polizisten zu entscheiden, wer die "öffentliche Sicherheit und Ordnung" gefährdet. Als Beispiele von Verstössen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung gelten laut Artikel 15 der APV schon eine öffentliche Streiterei, das "Belästigen und Erschrecken von Personen oder Tieren" und die "Gefährdung von Umwelt und Eigentum". Wer mit Hilfe dieses Artikels in Zukunft weggewiesen werden soll, ist noch unklar, aber gut vorstellbar: Alkoholabhängige, MigrantInnen, Farbige oder auch sonst Menschen, die dem bürgerlichen Ideal der Polizei nicht entsprechen. Sämtliche zusammengehörige Menschenansammlungen, zum Beispiel gemütliches Zusammensitzen, Musikhören oder auch Kundgebungen könnten aufgelöst werden, indem die Polizei die daran beteiligten Personen kurzerhand als "Hooligans" oder "Randalierer" deklariert. Kurz: der Wegweisungsartikel schafft die Basis für eine willkürliche Vertreibung von sogenannten Minderheiten aus der Innenstadt. Dieser Artikel ist aber nur Teil der in letzter Zeit immer schärfer werdenden Polizeirepression in Winterthur, manifestiere sich diese gegen politische Aktionen, Randständige oder MigrantInnen. Wer das vom Stadtmarketing aufgebaute Image der "schönen und sauberen" Innenstadt Winterthurs stört, wird verdrängt oder vertrieben. Als Beispiel seien hier die unzähligen Polizeikontrollen und Verhaftungen von politischen AktivistInnen genannt, aber auch das Zusammenschlagen von Schwarzen durch Stadtpolizisten im letzten Jahr. Die Konsequenzen dieser Politik werden aber sicherlich nicht die erwünschten sein ? durch Repression lassen sich Menschen nicht mundtot machen. Weg mit dem Wegweisungsartikel;Stop der Repression!
Wir sind hier, wir bleiben hier, wir lassen uns auch hier nicht vertreiben!