Landquarter Kessel vom 24. Januar 2004


Bern, 9. Juni 2004

Medienmitteilung

Fichierung aller 1082 in Landquart kontrollierten Personen als „gewaltätige Extremisten“ beim Bundesamt für Polizei

Die Anhaltung, Misshandlung und Registrierung von mehr als tausend Personen auf der Heimreise von der friedlichen Anti-WEF-Demonstration von Chur in Landquart ist an sich schon empörend genug. Jetzt wurde bekannt, dass alle von der Personenkontrolle Betroffenen beim Dienst für Analyse und Prävention der Bundespolizei zur Fichierung gemeldet sind - auf Begehren des Bundes und als Personen, gegen die der „begründete Verdacht besteht“, dass sie „die Ausübung der politischen Rechte oder der Grundrechte als Vorwand nehmen, um ... gewalttätig extremistische Tätigkeiten vorzubereiten und durchzuführen“!

Laufend erhalten in diesen Tagen jene Personen, die im Landquarter Kessel vom 24. Januar 2004 kontrolliert und seither beim Polizeikommando Graubünden ein Dateneinsichtsgesuch gestellt haben, von diesem folgenden Brief :

"7001 Chur, …2004 - WEF 2004

Sehr geehrte/r Frau/Herr ...

Mit Bezug zur polizeilichen Personenkontrolle vom 24. Januar 2004 in Landquart haben Sie am ... ein Gesuch um Akteneinsicht gestellt, welches wir wie folgt beantworten. Am 24. Januar 2004 wurden von Ihnen handschriftlich die folgenden Angaben erhoben und anschliessend digital erfasst:

[Name, Vorname, Geburtsdatum, Heimatort, Wohnort, Adresse, Telefon]

Diese Daten wurden in digitaler Form zwischenzeitlich auf Ersuchen hin und in Anwendung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) dem Bundesamt für Polizei, Dienst für Analyse und Prävention gemeldet.

Bei der Kantonspolizei Graubünden wurden diese Daten in digitaler wie papierner Form vernichtet.

Freundliche Grüsse Polizeikommando Graubünden /Chef Kriminalpolizei / lic.iur. Gianfranco Albertini zK an - Kantonaler Datenschutzbeauftragter, RA lic.iur. Thomas Casanova, Arcas 22, 7000 Chur“

[Hervorhebungen durch den Unterzeichner der Medienmitteilung]

Dies bedeutet, dass sämtliche in Landquart registrierten 1082 Personen, also auch jene, die selber kein Dateneinsichtsgesuch stellten, beim Bundesamt für Polizei zur Erfassung nach dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS), also zur Fichierung im informatisierten Staatsschutz-Informations-System ISIS, gemeldet sind.

Nach dem BWIS heisst das, dass alle 1082 von der friedlichen Demo in Chur Heimreisenden als Personen, gegen die der "begründete Verdacht besteht", dass sie "die Ausübung der politischen Rechte oder der Grundrechte als Vorwand nehmen, um ... gewalttätig extremistische Tätigkeiten vorzubereiten oder durchzuführen", gelten (Art. 3 Abs. 1 BWIS). Nach dem Brief des Polizeikommandos war es übrigens der Bund, der von Graubünden die Übermittlung der Namen verlangte ("auf Ersuchen hin").

Diese Qualifikation von Leuten, die von einer friedlichen Kundgebung zurückkehrten, als gewalttätige Extremisten, die ihre Grundrechte nur zum Vorwand wahrnahmen, und ihre Fichierung ist unhaltbar. Dieses Vorgehen erinnert an die übelsten Zustände aus der Zeit vor dem Fichenskandal. Es darf nicht sein, dass die zuständigen Stellen des Bundes, letztlich der Bundesrat als politischer Verantwortungsträger, alle damaligen Erfahrungen vergessen und nichts daraus gelernt haben.

Am 17. März 2004 hat Nationalrätin Anne-Catherine Menétrey-Savary (Grüne, Lausanne) den Bundesrat nach der Verantwortung des Bundes für den Landquarter Kessel gefragt (04.3107 - Interpellation, Polizeiliche Unterdrückung friedlicher Demonstrationen). In seiner Antwort vom 18. Mai 2004 erweckt der Bundesrat den Eindruck, verantwortlich sei nur der Kanton Graubünden, und es habe dieser die erfassten Namen von sich aus dem Bund gemeldet. Laut Bündner Kantonspolizei habe aber der Bund die Daten verlangt. Wenn es aber der Bund war, der die Daten verlangte, war es wohl auch er, der deren Beschaffung, sprich den Polizeikessel von Landquart, verlangte und mitzuverantworten hat. Oder sagt das Polizeikommando Graubünden nicht die Wahrheit?

Die Personen, die am 13. April 2004 wegen dem Landquarter Kessel bei der Staatsanwaltschaft Graubünden Anzeige erhoben haben, werden beim eidgenössischen Datenschutzbeauftragten die vom BWIS vorgesehene indirekte Einsicht in ihre Bundesdaten verlangen. Doch das genügt nicht. Die Betroffenen vom 24. Januar 2004 wollen auch vom Bundesrat wie von der Bündner Regierung klare Antworten. Darauf haben sie Anspruch, und das sind die betreffenden Stellen nach einer derartigen Missachtung der Grundrechte der Öffentlichkeit auch schuldig.

Anzeigerschaft Betroffene Landquarter Kessel

Daniele Jenni