Bündnis für ein buntes Brunnen

MEDIENMITTEILUNG 10. Juli 2005

Schwyzer Regierung verweigert der Platzkundgebung vom 1. August 2005 in Brunnen die Bewilligung

Stellungnahme und Aufruf

Die Schwyzer Regierung bringt für die Verweigerung der Bewilligung einen einzigen Grund vor: „Die Behörden sind … verpflichtet, durch geeignete Massnahmen … dafür zu sorgen, dass öffentliche Kundgebungen tatsächlich stattfinden können und nicht durch gegnerische Kreise gestört oder gehindert werden (…) Im vorliegenden Fall hätte eine Bewilligungserteilung jedoch einen Überwachungsbedarf zur Folge, der die Grenzen … überschreiten würde. Insbesondere verfügt die Kantonspolizei selbst lediglich über beschränkte personelle Ressourcen, die … von Nachbarkantonen verstärkt werden. Es ist innerhalb des knappen Zeitraums nicht zumutbar und kaum möglich, weitere ausserkantonale Polizeikräfte zur Unterstützung anzufordern …“

Im Klartext:

Die Schwyzer Regierung glaubt Angriffe Rechtsextremer auf die antifaschistische Platzkundgebung nicht abwehren zu können, und unterbindet unsere Kundgebung darum gleich selber. Für sie genügt also schon die Vermutung möglicher rechtsextremer Gewalttätigkeit, um ihr nachzugeben. Diese Willfährigkeit gegenüber dem Auftritt einer abstrusen, menschenfeindlichen Ideologie ist skandalös und gefährlich. Es ist eine eigentliche Abdankung des Rechtsstaates vor möglicher Gewalt. Der Entscheid des Schwyzer Regierungsrates ist grundsätzlich, aber auch rechtlich, unhaltbar. Nach dieser Logik wäre das WEF in Davos längst zu verbieten – der Aufwand zu dessen Schutz übersteigt ja finanziell wie personell jedes Verhältnis!

Doch nicht genug damit:

Die Schwyzer Regierung meint, „es geht nicht an, die Bewilligung … zu verweigern und anschliessend eine ähnliche Veranstaltung von (Gegen-)Gruppierungen zu tolerieren, die zur Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung führt.“

Welche Ähnlichkeit sieht die Schwyzer Regierung denn zwischen dem Auftritt der Träger mörderischer Inhalte nazistischer Prägung und den Bestrebungen jener, die für Menschenrechte eintreten und gegen diese Auftritte protestieren wollen? Findet sie den Auftritt Rechtsextremer, die äusserlich – vorerst – Ruhe und Ordnung nicht stören, akzeptabel? Wenn nicht, warum handelt sie nicht danach?

Das Bündnis für ein buntes Brunnen kann seine Kundgebung nun nicht in Brunnen durchführen. Eine Weiterziehung des Entscheids an das Schwyzer Verwaltungsgericht, geschweige denn ans Bundesgericht, bringt für den 1. August 2005 nichts mehr.

Aber:

Die Schwyzer Regierung und der Gemeinderat von Brunnen stehen jetzt in der Verantwortung, ob sie willens und in der Lage sind, rechtsextremen Auftritten entgegenzutreten, oder ob sie im Interesse einer falsch verstandenen Ruhe derartige Auftritte geschehen lassen. Ob sie Rechtsextreme zulassen, wo sie Antifaschisten den Auftritt verbieten. Ob sie die Schieflage vertreten können, die sie mit dem eingeschlagenen Weg in der Öffentlichkeit einnehmen.

Fest steht jedenfalls:

Wenn der Gemeinderat von Brunnen und die Schwyzer Regierung vermeinen, unsere Gesuche abweisen zu dürfen, aber faktische Auftritte Rechtsextremer nicht verhindern zu können, so gibt uns das für die folgenden Jahre zu denken.

Für den 1. August dieses Jahres jedoch schliesst sich das Bündnis für ein buntes Brunnen dem Aufruf zu einer kraftvollen, friedlichen antifaschistischen Demonstration in Luzern an.

Es fordert alle auf, sich am 1. August 2005, um 13.30 Uhr, beim Theaterplatz in Luzern einzufinden.

Für die Freiheit, für das Leben: Nazis keine Chance geben!